Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ZWISCHEN CENTRUM VOOR GROEPSACCOMMODATIE B.V. UND DEM MIETER

 

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

1.1 In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a. Verwalter: derjenige, der im Namen des Objekteigentümers eines Ferienhauses/einer Gruppenunterkunft Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.

b. Zusätzliche Kosten: Kosten für lokale Dienste, örtliche durch oder aufgrund von Behörden festgesetzte Abgaben (Tourismussteuer) sowie sonstige nicht im Nettomietzins enthaltene Kosten.

c. externe Einrichtungen: Einrichtungen und Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks des Ferienhauses/der Gruppenunterkunft. Hierunter fallen unter anderem Tennisplätze, Schwimmbäder, Spielplätze und Sporteinrichtungen.

d. Objekteigentümer: die natürliche oder juristische Person, die gegenüber Centrum voor Groepsaccommodaties den Auftrag erteilt, eine Gruppenunterkunft/ein Ferienhaus in eigenem Namen, jedoch auf Rechnung und Risiko des Objekteigentümers an Mieter zu vermieten.

e. Mieter: derjenige, der ein Ferienhaus/eine Gruppenunterkunft aus dem Angebot von Centrum voor Groepsaccommodaties (Groepen.nl) mietet oder zu mieten beabsichtigt.

f. Buchungsbestätigung/Mietvertrag: der Vertrag zwischen Centrum voor Groepsaccommodaties B.V. und dem Mieter unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen.

g. Mietbedingungen: die allgemeinen Mietbedingungen, die Bestandteil der Buchungsbestätigung/des Mietvertrages zwischen Centrum voor Groepsaccommodaties und dem Mieter sind.

h. Lokale Dienste: Dienstleistungen, welche der Objekteigentümer, ggf. durch Vermittlung von Centrum voor Groepsaccommodaties, mit dem Mieter vereinbart und am Objekt bereitstellt. Hierunter fallen unter anderem und in jedem Fall die Nutzung vorhandener Wasserfahrzeuge, (Motor-) Fahrzeuge und (elektrische) Fahrräder, Reinigungsdienste, die Bereitstellung von Bettwäsche, Brennholz, Gas, Energie, etc.

i. Mitmieter: derjenige, der sich gemeinsam mit dem Mieter in der Gruppenunterkunft/im Ferienhaus aufhält.

j. Ferienhaus/Gruppenunterkunft: das Mietobjekt ungeachtet seiner vom Objekteigentümer im Vertrag genannten Art oder Bezeichnung einschließlich aller (un-) beweglichen Sachen, welche zu Beginn des Mietzeitraumes auf dem Grundstück des Objekteigentümers vorhanden sind oder waren und unter Ausschluss aller (Sachen von) lokalen Diensten.

k. Centrum voor Groepsaccommodaties: Die Centrum voor Groepsaccommodaties B.V., eingetragen im Handelsregister (Karner van Koophandel) unter der Nummer: 10039160 mit Sitz im Industrieweg 54, 6651 KR in Druten.

l. Widerrufsrecht: die Möglichkeit des Mieters, innerhalb einer Bedenkzeit vom Fernabsatzvertrag Abstand zu nehmen (das Widerrufs recht ist ausgeschlossen - siehe Artikel 5).

 

Artikel 2 - Identität des Unternehmens

Bezeichnung des Unternehmens Centrum voor Groepsaccommodaties B.V. Handelnd unter der/den Bezeichnung/en: groepen.nl, groepen.be, gruppenurlaub-holland.de, zorggroepen.nl, schoolgroepen.nl.

Firmensitz: Industrieweg 54, 6651 KR Druten

Telefonnummer: 0487-594641

Erreichbarkeit: Von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

E-Mail-Adresse: info@groepen.nl

KvK-Nummer (HR-Eintragung): 10039160

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL816117792B02

 

Artikel 3. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 Die vorliegenden Mietbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Verträge mit Bezug auf Lieferungen und Dienstleistungen, die von Centrum voor Groepsaccommodaties (Groepen.nl) gegenüber einem Mieter erbracht werden. Ergänzende oder abweichende Bedingungen, Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur, wenn und soweit diese seitens Centrum voor Groepsaccommodaties schriftlich und ausdrücklich bestätigt wurden.

 

Artikel 4 - Angebot & Preise Unverbindlich und widerruflich

1. Ein Angebot von Centrum voor Groepsaccommodaties kann zurückgezogen oder geändert werden,

solange das Angebot noch nicht angenommen wurde. Sollte ein Angebot nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer haben oder an Bedingungen geknüpft sein, wird dies ausdrücklich im Angebot vermerkt.

Offensichtliche Fehler

2. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot sind für Centrum voor Groepsaccommodaties nicht bindend.

Angebotsbeschrelbung

3. Der Mieter erklärt, die Beschreibung des Angebots von Centrum voor Groepsaccommodaties, insbesondere die Beschreibung des Ferienhauses/der Gruppenunterkunft, zur Kenntnis genommen zu haben und verlangt hierüber keine weitergehende Beschreibung.

Preise

4. Preise verstehen sich stets inklusive Umsatzsteuer, jedoch exklusive der Kosten einer (optionalen) Storno- und/oder Reiserücktrittsversicherung. Zusätzliche Kosten werden gesondert aufgeführt.

Preisänderung bei Angeboten mit festgelegter Gültigkeitsdauer

5. Sofern ein Angebot einer festgelegten Gültigkeitsdauer unterliegt, werden die angebotenen Preise nur im Falle einer Änderung der Umsatzsteuersätze erhöht.

Preiserhöhung nach Vertragsabschluss

6. Preiserhöhungen nach Abschluss des Vertrages sind (lediglich) zulässig, wenn sie die Folge gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen sind.

 

Artikel 5. Widerrufsrecht

1. Das Widerrufsrecht (die Möglichkeit des Mieters, innerhalb einer Bedenkzeit (kostenlos) vom Fernabsatzvertrag Abstand zu nehmen) ist für Dienstleistungen von Centrum voor Groepsaccommodaties ausgeschlossen.

 

Artikel 6. Reservierung und Vertrag

Zustandekommen eines Vertrages

1. Der Vertrag kommt vorbehaltlich der definitiven Verfügbarkeit und Annahme durch den Vermieter der Gruppe sowie gemäß den Bestimmungen des Absatzes 3 zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Mieter sowie der Erfüllung der Bedingungen zustande.

Verfügbarkeltsprüfung

2. Centrum voor Groepsaccommodaties prüft nach Erhalt der Reservierung die abschließende Verfügbarkeit beim Objekteigentümer.

Bonitätsprüfung des Mieters

3. Centrum voor Groepsaccommodaties kann innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens Informationen darüber einholen, ob der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, sowie über sämtliche Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsbewussten Abschluss eines Fernabsatzvertrages wesentlich sind. Sofern Centrum voor Groepsaccommodaties oder der Vermieter aufgrund dieser Prüfung berechtigte Gründe haben, den Vertrag nicht abzuschließen, sind sie berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage abzulehnen oder den Abschluss von besonderen Bedingungen abhängig zu machen.

Options- und Buchungsbestätigung

4. Wenn Centrum voor Groepsaccommodaties eine Option oder Reservierung bearbeitet, erhält der Mieter schnellstmöglich eine Options-/Buchungsbestätigung per E-Mail.

5. Hat der Mieter innerhalb von zwei Tagen nach Reservierung noch keine Options/Buchungsbestätigung oder Ablehnung der Reservierung erhalten, sollte der Mieter mit Centrum voor Groepsaccommodaties unter info@groepen.nl Kontakt aufnehmen.

Prüfung der Bestätigung durch den Mieter

6. Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Buchung und zur Vermeidung von Missverständnissen bittet Centrum voor Groepsaccommodaties den Mieter, nach Erhalt der Buchungsbestätigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Reservierung zu prüfen und etwaige Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt bei Centrum voor Groepsaccommodaties zu melden.

Änderungen

7. Wünscht der Mieter nach Zustandekommen des Vertrages Änderungen, so ist Centrum voor Groepsaccommodaties nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Es liegt im Ermessen von Centrum voor Groepsaccommodaties sowie des Objekteigentümers, ob und in welchem Umfang die Änderungen akzeptiert werden. Sofern Centrum voor Groepsaccommodaties die Änderungen des Mieters akzeptiert, kann Centrum voor Groepsaccommodaties dem Mieter die tatsächlichen Änderungskosten in Rechnung stellen. Diese beinhalten in jedem Fall Verwaltungskosten in Höhe von 75 Euro.

Bedingung - Nutzung zu Freizeltzwecken

8. Der Vertrag zwischen Centrum voor Groepsaccommodaties und dem Mieter beinhaltet eine auf kurze Dauer angelegte Miete eines oder mehrerer Ferienhäuser/Gruppenunterkünfte. Die Miete eines Ferienhauses/einer Gruppenunterkunft von mehr als drei Monaten und für eine nicht auf Freizeitzwecke ausgelegte Bewohnung ist nicht gestattet und gilt als Grund für die fristlose Kündigung des Mietvertrages, die sofortige Räumung sowie die Verweigerung des (weiteren) Zutritts zum Ferienhaus/zur Gruppenunterkunft.

Präferenzen

9. Präferenzen sind gleichzeitig mit dem Reservierungsauftrag gegenüber Centrum voor Groepsaccommodaties mitzuteilen. Präferenzen können zu keinem Zeitpunkt garantiert werden und stellen keine Bedingungen dar.

Mindestalter des Mieters von 18 Jahren

10. Zur Buchung eines Ferienhauses/einer Gruppenunterkunft muss der Mieter ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Reservierungen von Personen, die jünger sind, gelten somit als nicht wirksam.

Vom Mieter einzuhaltende Bedingungen

11. Centrum voor Groepsaccommodaties akzeptiert keine Studentengruppen, Studentenvereinigungen oder Junggesellenabschiede. Unter besonderen Bedingungen kann hiervon abgewichen werden.

Zusätzliche Kosten, lokale Dienste und externe Einrichtungen

12. Zusätzliche Kosten, lokale Dienste und externe Einrichtungen sind kein Bestandteil des vorliegenden Mietvertrages. Diese werden direkt mit dem Objekteigentümer beziehungsweise einem Dritten vereinbart. Centrum voor Groepsaccommodaties vermittelt diese Dienstleistungen lediglich. Centrum voor Groepsaccommodaties ist nicht für die Erbringung dieser Dienstleistungen verantwortlich. Die Nutzung von Wasserfahrzeugen, (Motor-) Fahrzeugen, Fahrrädern ist zu keinem Zeitpunkt im Mietvertrag inbegriffen.

 

Artikel 7. Bezahlung und weitere Abwicklung Erhalt der Bezahlung

1. Die Bezahlung des Mietzinses darf vom Mieter ausschließlich gegenüber Centrum voor Groepsaccommodaties BV geleistet werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, diese (An-) Zahlung direkt gegenüber dem Objekteigentümer oder Verwalter zu leisten, sofern Centrum voor Groepsaccommodaties sich hiermit nicht im Vorfeld schriftlich und ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Zusätzliche Kosten werden in Abhängigkeit der Bestimmungen des Mietvertrages durch Centrum voor Groepsaccommodaties im Namen des Objekteigentümers eingenommen oder sind vor Ort an den Objekteigentümer/Verwalter zu zahlen oder werden mit der Kaution verrechnet.

An- und Restzahlung

2. Der Mieter hat direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Gesamtmietzinses (inklusive zusätzlicher Kosten) sowie der Reservierungskosten und der Kosten einer etwaigen Gruppenreiserücktrittsversicherung zu leisten. Die Restzahlung des Mietzinses hat spätestens sechs Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes zu erfolgen.

Last-Minute

3. Sollte der Zeitraum zwischen der Reservierung und dem Beginn des Mietzeitraumes weniger als acht Wochen betragen, ist der gesamte Betrag sofort zu leisten.

Bezahlung per Banküberweisung, ideal oder Kreditkarte

4. Die Bezahlung kann über den beigefügten Zahlungslink oder jede andere durch Centrum voor Groepsaccommodaties BV angebotene Zahlungsmethode erfolgen. Als Zahlungsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Centrum voor Groepsaccommodaties.

Zahlungsnachweis

5. Auf Verlangen von Centrum voor Groepsaccommodaties hat der Mieter einen Zahlungsnachweis bei Centrum voor Groepsaccommodaties vorzulegen.

Nicht rechtzeitige Bezahlung, Aussetzung der Miete

6. Sofern die Anzahlung oder der Mietzins nicht am vereinbarten Datum bei Centrum voor Groepsaccommodaties eingegangen ist, ist sie berechtigt, die Leistungen auszusetzen und dem Mieter den Zugang zur Mietsache zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen/zu beenden. Der Mieter schuldet den Mietzins in diesem Fall weiterhin.

 

Artikel 8. Kaution

1. Die Kaution ist in Absprache mit dem Vermieter und spätestens am Tag der Ankunft am Aufenthaltsort an den Objekteigentümer oder Verwalter der Gruppenunterkunft/des Ferienhauses zu leisten, sofern nicht in der Reservierungsbestätigung eine gegenteilige Regelung getroffen wurde.

Verrechnung

2. In Absprache mit dem Objekteigentümer können zusätzliche Kosten mit der Kaution verrechnet werden. Ferner werden festgestellte Beschädigungen oder fehlende Gegenstände von in oder an der Gruppenunterkunft/dem Ferienhaus vorhandenen Gegenständen mit der Kaution verrechnet.

Rückzahlung

3. Die berechnete Restsumme der Kaution wird bar durch den Objekteigentümer oder Verwalter zurückgezahlt oder anderenfalls innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Aufenthalt vom Objekteigentümer oder Verwalter zurücküberwiesen.

 

Artikel 9. Stornierung Stornierung durch den Mieter

1. Der Mieter kann den Vertrag schriftlich (einschließlich per E-Mail) stornieren. Dafür gelten folgende Regeln:

-im Fall der Stornierung innerhalb von mehr als 12 Monaten vor dem Tag der Ankunft werden 10 % des vereinbarten Mietzinses in Rechnung gestellt.

-im Fall der Stornierung innerhalb von zwischen 12 und 6 Monaten vor dem Tag der Ankunft werden 30 % des vereinbarten Mietzinses in Rechnung gestellt.

-im Fall der Stornierung innerhalb von zwischen 4 und 6 Monaten vor dem Tag der Ankunft werden 70 % des vereinbarten Mietzinses in Rechnung gestellt.

-im Fall der Stornierung innerhalb von zwischen 2 und 4 Monaten vor dem Tag der Ankunft werden 80 % des vereinbarten Mietzinses in Rechnung gestellt.

-im Fall der Stornierung innerhalb von 2 Monaten vor dem Tag der Ankunft werden 95 % des vereinbarten Mietzinses in Rechnung gestellt.

-im Fall der Stornierung am oder nach dem Tag der Ankunft werden 100 % des vereinbarten Mietzinses in Rechnung gestellt.

Die Stornierung per E-Mail gilt nur, sofern der Erhalt durch Centrum voor Groepsaccommodaties bestätigt wird.

Stornierung durch Centrum voor Groepsaccommodatles

2. Centrum voor Groepsaccommodaties behält sich das Recht vor, den Mietvertrag aufgrund besonderer oder persönlicher Umstände aufseiten des Objekteigentümers zu stornieren. Sofern der Mietvertrag aus diesem Grund storniert wird, werden ausschließlich die an Centrum voor Groepsaccommodaties bezahlten Beträge erstattet. Ein weitergehender (Schadens-) Ersatz wird nicht geschuldet.

 

Artikel 10. Haftung

Anspruch des Mieters gegenüber dem Objekteigentümer

1. Sofern der Mieter oder Mitmieter einen Schaden infolge eines Mangels an der Gruppenunterkunft/dem Ferienhaus erleidet, hat dieser zuerst den Objekteigentümer bzw. dessen Versicherer außergerichtlich zur Geltendmachung des Schadens aufzufordern.

2. Im Vertrag zwischen Centrum voor Groepsaccommodaties und dem Objekteigentümer ist zugunsten des Mieters vereinbart, dass der Mieter den Objekteigentümer unmittelbar (vertraglich) in die Haftung nehmen kann, sofern der Mieter einen Schaden infolge eines Mangels an der Gruppenunterkunft/am Ferienhaus erleidet. Der Objekteigentümer kann zur Deckung von Personen und Sachschäden eine Versicherung abschließen. Sofern der Objekteigentümer eine adäquate Versicherung abgeschlossen hat, ist eine über die Deckungssumme hinausgehende Haftung ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.

Versicherte Schäden und in Ausübung des Berufs oder eines Unternehmens erlittene Schäden

3. Die Haftung von Centrum voor Groepsaccommodaties für Schäden, für welche seitens des Mieters oder Mitmieters ein Versicherungsschutz besteht (beispielsweise aufgrund des Abschlusses einer Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung oder Krankenversicherung) sowie für Schäden, welche der Mieter oder Mitmieter im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens erleidet (einschließlich Schäden aufgrund verpasster Anschlussverbindungen bzw. einer nicht rechtzeitigen Ankunft am Bestimmungsort) wird ausgeschlossen.

Haftungsausschluss für einen den Mietzins übersteigenden Betrag

4. Vorbehaltlich Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit seitens Centrum voor Groepsaccommodaties haftet Centrum voor Groepsaccommodaties gegenüber dem Mieter und Mitmietern ausschließlich für Schäden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe des vom Mieter gezahlten Mietzinses.

Haftungsausschluss für einen die Versicherungssumme übersteigenden Betrag

5. Die Haftung von Centrum voor Groepsaccommodaties für Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit dies die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung von Centrum voor Groepsaccommodaties übersteigt.

Verjährung

6. Jeglicher Anspruch auf Schadensersatz des Mieters oder Mitmieters verjährt nach einem Jahr.

 

Artikel 11. Aufenthalt und Plichten des Mieters und des Mitmieters Ankunft

1. Der Mieter erhält nach seiner (An-) Zahlung eine Nachricht von Centrum voor Groepsaccommodaties, in welcher der Name und die Telefonnummer des Objekteigentümers oder Verwalters mitgeteilt werden. Der Mieter vereinbart mit dem Objekteigentümer oder Verwalter die Zahlung der Kaution sowie Ort und Zeitpunkt zur Schlüsselübergabe (dies ist ab 17:00 Uhr möglich, sofern nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart wurde). Am Abreisetag muss die Gruppenunterkunft/das Ferienhaus vor 10:00 Uhr geräumt sein, sofern nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vereinbart wurde.

Wäsche

2. Für Wäsche wie Bettlaken, Kissenbezüge, Geschirr- und Handtücher usw. hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. In einigen Fällen ist es möglich, Bettwäsche zu mieten. Dies ist dann in der Miete inbegriffen. In einigen Fällen ist die Miete von Bettwäsche obligatorisch. Dies wird in der Beschreibung oder Preisliste der Gruppenunterkunft/des Ferienhauses aufgeführt.

Abreise

3. Am Abreisetag ist die Gruppenunterkunft/das Ferienhaus besenrein zu hinterlassen, was in jedem Fall folgende Leistungen beinhaltet:

a. der Abwasch ist vollständig erledigt,

b. Mülltüten sind im Container entsorgt oder rechtzeitig dem Reinigungspersonal übergeben,

c. der Abfalleimer ist mit einer sauberen Mülltüte versehen,

d. Decken oder Bettdecken liegen gefaltet am Fußende,

e. der Kühlschrank ist geleert und gesäubert,

f. alle Lebensmittel sind entfernt.

g. der Boden ist gefegt.

Externe Einrichtungen

4. Sofern nicht ausdrücklich anders aufgeführt, sind externe Einrichtungen nicht im Angebot inbegriffen. Weder Centrum voor Groepsaccommodaties noch der Objekteigentümer sind für den tauglichen Zustand oder die Nutzung dieser Einrichtungen verantwortlich. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf Risiko des Mieters. Mit der Nutzung dieser Einrichtungen können zusätzliche Kosten verbunden sein. Durch gewisse Umstände können Einrichtungen (vorübergehend) nicht verfügbar sein.

Anzahl der Personen

5. Die Gruppenunterkunft/das Ferienhaus darf nicht durch mehr Personen genutzt werden als in der Buchungsbestätigung genannt sind. Sollte sich dennoch herausstellen, dass dort zusätzliche Nutzer anwesend sind, hat der Objekteigentümer oder Verwalter das Recht, dem Mieter und dem/den Mitmieter/n den Zutritt zu verweigern oder einen Betrag für jede zusätzliche Person pro Nacht in Rechnung zu stellen.

Haustiere

6. Das Mitbringen von Haustieren ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Wird dies dennoch festgestellt, hat der Objekteigentümer oder Verwalter das Recht, dem Mieter und/oder dem/den Mitmieter(n) ohne nähere Ankündigung den weiteren Zutritt zur Gruppenunterkunft/zum Ferienhaus zu verweigern.

Hausordnung

7. Der Mieter hat sich an die vom Objekteigentümer aufgestellte angemessene Hausordnung des Ferienhauses/der Gruppenunterkunft zu halten. Diese sind in der Gruppenunterkunft/dem Ferienhaus zu finden und können auf Anfrage im Vorfeld angefordert und zugeschickt werden.

Verpflichtungen von Mitmietern

8. Durch die Nutzung der Gruppenunterkunft/des Ferienhauses sind die Mitmieter an den vorliegenden Mietvertrag und die Hausordnung gebunden. Der Mieter hat de Mitmieter über diese Bedingungen in Kenntnis zu setzen.

 

Artikel 12. Haftung des Mieters Mängel und Inspektion bei Ankunft

1. Zum Zeitpunkt der Ankunft hat der Mieter die Gruppenunterkunft/das Ferienhaus auf Mängel oder Schäden zu prüfen. Mängel oder Schäden sind unverzüglich beim Objekteigentümer oder Verwalter anzuzeigen. Bei Mängeln und Schäden, die nicht am Tag der Ankunft gemeldet werden, wird (vorbehaltlich eines Gegenbeweises) davon ausgegangen, dass diese zu Beginn des Mietzeitraumes nicht vorgelegen haben und während des Mietzeitraumes entstanden sind. Diese Schäden gehen zu lasten des Mieters.

Mängelanzeige

2. Ein während des Mietzeitraums entstandener Schaden ist direkt beim Objekteigentümer oder dem Verwalter zu melden.

Haftung für Schäden

3. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden in oder an der Gruppenunterkunft/dem Ferienhaus, die während des Mietzeitraums entstehen, einschließlich der durch den Mieter oder Mitmieter verursachten Schäden. Der Mieter haftet zudem für Folgeschäden, die mit Mängeln oder Schäden der Gruppenunterkunft/dem Ferienhaus während des Mietzeitraumes entstehen, einschließlich verringerter Mieteinkünfte und Schäden im Zusammenhang mit Stornierungen oder Schadensersatz gegenüber Mietern im darauffolgenden Mietzeitraum. Centrum voor Groepsaccommodaties empfiehlt dem Mieter, eine angemessene Versicherung für diese Schäden abzuschließen.

Gesamtschuldnerische Haftung der (Mit-) Mieter

4. Der Mieter und der/die Mitmieter haften gesamtschuldnerisch für alle entstandenen Schäden im Sinne des Artikel 12 Absatz 3.

Ansprüche seitens Centrum voor Groepsaccommodatles oder des Objekteigentümers

5. Sowohl Centrum voor Groepsaccommodaties als auch der Objekteigentümer sind berechtigt, den Ersatz des vom Objekteigentümer erlittenen Schadens gerichtlich sowie außergerichtlich geltend zu machen.

 

Artikel 13. Beschwerden

Anzeige von Beschwerden und Mängeln

1. Hat der Mieter begründete Beschwerden über Mängel an oder in der Gruppenunterkunft/dem Ferienhaus und/oder über die Reinigung der Gruppenunterkunft/des Ferienhauses, hat er schnellstmöglich Kontakt mit dem Objekteigentümer oder Verwalter aufzunehmen. Dieser hat die Beschwerde des Mieters zu beurteilen und, sofern sie begründet ist, nach Möglichkeit für die Beseitigung des Mangels und/oder die Reinigung der Gruppenunterkunft/des Ferienhauses zu sorgen.

2. sofern der Mieter bei Ankunft in seiner Unterkunft Beschwerden hat, hat er diese am Tag der Ankunft vor 19:00 Uhr zu melden. Der Objekteigentümer und der Verwalter sind berechtigt, verspätet gemeldete Beschwerden nicht zu bearbeiten.

Reparatur durch den Mieter

4. Wenn der Mieter beschließt, Mängel selbst zu reparieren oder die Gruppenunterkunft/das Ferienhaus zu reinigen, steht ihm dafür kein Anspruch auf Vergütung oder Rabatt zu.

 

Artikel 14- Streitigkeiten

1. Sofern eine Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Vermieters gelöst wurde, kann ein eine etwaige Streitsache noch innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Mietzeitraumes schriftlich und begründet bei der Centrum voor Groepsaccommodaties BV eingereicht werden. Später eingereichte Streitigkeiten werden nicht mehr bearbeitet.

2. Das frühzeitige Verlassen des Ferienhauses/der Gruppenunterkunft oder das selbstständige Beziehen eines anderen Ferienhauses/einer anderen Gruppenunterkunft ohne vorherige Absprache und beidseitige Einigung stellt die Centrum voor Groepsaccommodaties BV von jedweder Verpflichtung zum Schadensersatz frei.

3. Die Centrum voor Groepsaccommodaties BV haftet ungeachtet des Falles maximal in Höhe des Betrages des Mietzinses.

 

Artikel 15. Schlussbestimmungen Rechte betroffener Dritter

1. Auf sämtliche in den vorliegenden Mietbedingungen aufgenommene Bestimmungen, einschließlich Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, können sich Objekteigentümer, Verwalter sowie das Personal von Centrum voor Groepsaccommodaties sowie von diesem beauftragte Dritte berufen.

Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag

2. Der Mieter kann seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nicht auf Dritte übertragen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich eine gegenteilige Absprache getroffen haben.

Ungültige Bedingungen und Umwandlung

3. Wenn und soweit eine Bestimmung der gegenständlichen Bedingungen sich als nichtig herausstellt oder unwirksam wird, bleiben die übrigen Bedingungen in Kraft und der Artikel gilt somit als durch einen gültigen Artikel ersetzt, der dem beabsichtigten Regelungsgehalt des früheren Artikels weitestgehend entspricht.

Niederländisches Recht

4. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Centrum voor Groepsaccommodaties und dem Mieter ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

Zuständiges Gericht

5. Sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden beim Gericht Gelderland oder, nach Ermessen von Centrum voor Groepsaccommodaties B.V., bei einem anderen zuständigen Gericht anhängig gemacht.

 

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Die vorstehende Übersetzung aus der niederländischen Sprache wurde von mir in meiner Eigenschaft als vereidigte Übersetzerin vor dem Gericht Den Haag gemäß der mir vorliegenden und dieser Übersetzung beigefügten elektronischen Kopie des Quelltextes angefertigt. Ich bescheinige die Übereinstimmung und Vollständigkeit der Übersetzung mit dem Wortlaut des niederländischsprachigen Quelltextes.

Linda-katharina Marin Lozano
Übersetzerin

Download der elektronischen Kopie des Quelltextes von Allgemeine Geschäftsbedingungen

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